Glossar
Gewerbeanmeldung für Catering-Betriebe
Wer einen Catering- oder Partyservice-Betrieb eröffnet, meldet ihn vorher beim Gewerbeamt der Gemeinde an. Einen Meisterbrief verlangt das Gewerberecht dafür nicht.
- Begriff
- Gewerbeanmeldung für Catering-Betriebe
- Stand
- 4. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die Gewerbeanmeldung prüft keine Ausbildung. Sie hält nur fest, wer welches Geschäft an welchem Ort betreibt.
Wer auch Alkohol ausschenkt und nicht nur liefert, braucht je nach Fall eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht oder eine Reisegewerbekarte. Die eigentlichen Pflichten kommen aus dem Lebensmittelrecht: die Anmeldung bei der Lebensmittelüberwachung, ein HACCP-Konzept und die Belehrung des Personals.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Selbstständig mit einem Cateringunternehmen, Handelskammer Hamburg,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir lesen die Texte vor der Veröffentlichung. Name, Adresse und Kontaktdaten der Caterer stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Diese Angaben haben den Stand vom 4. Oktober 2026.