Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz
Die Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz ist eine Pflichtschulung für alle, die beruflich mit offenen Lebensmitteln arbeiten, auch für Aushilfen im Catering. Das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt belehrt einmal vor dem ersten Arbeitstag, danach wiederholt der Arbeitgeber die Belehrung alle zwei Jahre.
Begriff ansehen
