Glossar
Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz
Die Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz ist eine Pflichtschulung für alle, die beruflich mit offenen Lebensmitteln arbeiten, auch für Aushilfen im Catering. Das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt belehrt einmal vor dem ersten Arbeitstag, danach wiederholt der Arbeitgeber die Belehrung alle zwei Jahre.
- Begriff
- Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz
- Stand
- 4. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die Bescheinigung über die erste Belehrung darf beim Start höchstens drei Monate alt sein. Danach behält sie ihre Gültigkeit, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.
Die Wiederholung alle zwei Jahre übernimmt nicht mehr das Gesundheitsamt, sondern der Betrieb selbst, und er schreibt auf, wer teilgenommen hat. Wer früher ein Gesundheitszeugnis bekommen hat, braucht keine erste Belehrung, muss aber an den Wiederholungen teilnehmen.
Betroffen sind im Catering und Partyservice alle, die Speisen zubereiten, anrichten oder ausgeben, egal ob fest angestellt oder als Aushilfe.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Infektionsschutzgesetz Paragraf 43 (IfSG), IHK Koblenz,
Einsatz von Sprachmodellen
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Diese Angaben haben den Stand vom 4. Oktober 2026.