CateringListe

Ratgeber

Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Sie bekommen die Belehrung beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts, oft auch online. Je nach Stadt kostet der Termin 14 bis 26 Euro und dauert vor Ort 30 Minuten bis eine Stunde. Die Bescheinigung selbst verfällt nicht, doch Ihr Arbeitgeber muss Sie danach alle zwei Jahre erneut belehren.

Beispielkosten der Erstbelehrung in Hannover
26 Euro
Region Hannover, Gesundheitsamt, Stand 26. September 2026
Höchstalter der Bescheinigung beim Start
3 Monate
Infektionsschutzgesetz, Paragraf 43 Absatz 1, Stand 26. September 2026
Wiederholung durch den Arbeitgeber
alle 2 Jahre
Infektionsschutzgesetz, Paragraf 43 Absatz 4, Stand 26. September 2026
Küchenmitarbeiter in weißer Kleidung bei einer Schulung in einem hellen Raum
Küchenmitarbeiter in weißer Kleidung sitzen in einem hellen Raum bei einer Schulung. Bild: KI generiert.

Wer vor der ersten Schicht zum Gesundheitsamt muss

Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet und sie dabei herstellt, behandelt oder verkauft, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Die Stadt Köln zählt dazu ausdrücklich Küchenpersonal in Gaststätten. Für einen Caterer heißt das: Wer beim Zubereiten, Anrichten oder Auffüllen mit dem Essen in Berührung kommt, ist gemeint.

Früher hieß diese Bescheinigung Gesundheitszeugnis, und viele Menschen nennen sie bis heute so. Die Stadt Köln führt sie in ihrem Angebot unter dem Namen Bescheinigung-Belehrung, früher Gesundheitszeugnis. Gemeint ist derselbe Nachweis: Sie wurden über ansteckende Krankheiten und Hygiene belehrt und haben erklärt, dass Ihnen keine Gründe für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Ein Tätigkeitsverbot bedeutet, dass Sie bestimmte Arbeiten mit Lebensmitteln vorübergehend nicht ausüben dürfen.

Ohne die Bescheinigung darf die Tätigkeit nach dem Gesetzestext gar nicht erst aufgenommen werden. Das gilt nur für das erste Mal: Wer die Arbeit erstmalig beginnt, braucht die Bescheinigung. Den Termin sollten Sie deshalb buchen, sobald Sie die Zusage für den Job haben, und nicht erst in der Woche vor dem Start.

Die Pflicht trifft auch Selbstständige, die diese Tätigkeiten selbst ausüben, etwa den Betreiber eines kleinen Partyservice, der noch keine Angestellten hat. Sie trifft Sie als Gastgeberin oder Gastgeber nicht, denn das Gesetz spricht von gewerbsmäßiger Tätigkeit. Wer nur ein privates Buffet plant, muss keine Schulung nachweisen. Ob eine bestimmte Aufgabe im Service darunterfällt, klärt im Zweifel das Gesundheitsamt.

Auch kurzfristig gebuchtes Personal ist gemeint. Wer über eine Zeitarbeitsfirma für einen einzelnen Bankettabend als Küchenhilfe kommt, braucht die Bescheinigung nach dem Gesetzestext, bevor er die Arbeit zum ersten Mal ausübt. Ob Minijob oder Vollzeit, spielt dafür keine Rolle. Entscheidend ist die Tätigkeit.

Wo Sie den Termin bekommen, vor Ort oder online

Zuständig ist das Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die Ämter regeln Termine und Zahlung selbst. Augsburg verlangt zum Beispiel, dass Ihr Wohnort im Stadtgebiet liegt, und lässt Termine bis 24 Stunden vorher online buchen. Suchen Sie deshalb gezielt nach dem Amt an Ihrem Wohnort.

Viele Ämter bieten zwei Wege an. Der eine ist ein Präsenztermin: Sie hören einen Vortrag und sehen einen Film. Der andere ist eine Online-Belehrung. In Köln ist dafür eine Identifikation per Video nötig, dann folgen ein Film von etwa 20 Minuten und ein Test. In Augsburg laden Sie die Bescheinigung nach der Zahlung sofort herunter.

Die Region Hannover bietet ebenfalls beide Wege an. Bei der Online-Belehrung zahlen Sie sofort und laden das Zertifikat herunter. Für den Präsenztermin buchen Sie einen Termin über die Online-Terminvergabe des Gesundheitsamts und gehen zu dem Termin vor Ort.

Was der Termin je nach Stadt kostet

Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Die drei geprüften Städte liegen zwischen 14 Euro in Augsburg und 26 Euro in Hannover, Köln verlangt 25 Euro. Eine Zweitschrift bei Verlust kostet in Hannover 13,50 Euro und in Köln 15 Euro.

Beispielgebühren für die Erstbelehrung in drei Städten, jeweils nach der amtlichen Seite der Stadt, abgerufen am 26. September 2026.
StadtGebührSo zahlen Sie
Augsburg14 EuroVor Ort beim Termin, bei der Online-Belehrung online
Köln25 EuroBar vor Ort
Region Hannover26 EuroPer EC-Karte, Visa oder Mastercard, bar derzeit nicht

Fragen Sie bei Ihrem eigenen Gesundheitsamt nach der aktuellen Gebühr, statt sich auf einen Durchschnitt zu verlassen. Manche Ämter nehmen für bestimmte Gruppen weniger. In Köln ist die Bescheinigung mit der Ehrenamtskarte NRW kostenfrei, in Augsburg gilt das für Pflichtpraktika mit Schulbescheinigung.

Was Sie zum Termin mitbringen

Nehmen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit, das Amt prüft damit Ihre Identität. In Hannover brauchen Sie außerdem einen eigenen Kugelschreiber, und die Gebühr muss vor Beginn bezahlt sein. In Köln sollten Sie 15 Minuten vor Beginn da sein und die 25 Euro in bar dabeihaben, denn der Termin findet dort in der Gruppe statt. Minderjährige brauchen in Augsburg eine schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten.

Der Termin selbst dauert in Köln und Augsburg etwa 30 Minuten und in Hannover etwa eine Stunde. Sie lernen, welche Krankheiten die Arbeit mit Lebensmitteln verbieten und welche Pflichten Sie haben. Danach erklären Sie schriftlich, dass Ihnen keine Gründe für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Welche Krankheiten das genau sind, steht im Artikel zu den Hygienenachweisen im Catering.

Am Ende erhalten Sie die Bescheinigung, in Hannover direkt nach der Veranstaltung. Legen Sie sie sicher ab, denn das Amt stellt ein zweites Exemplar nur gegen eine Gebühr aus.

Wie lange die Bescheinigung gilt

Die Bescheinigung des Gesundheitsamts hat kein Ablaufdatum. Die Region Hannover nennt sie bundesweit und zeitlich unbegrenzt gültig. Die drei Monate aus dem Gesetz betreffen nur den Start: Beim ersten Arbeitsbeginn darf die Bescheinigung höchstens drei Monate alt sein.

Was wiederkehrt, ist eine zweite Pflicht. Ihr Arbeitgeber muss Sie nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren. Dafür brauchen Sie keinen neuen Termin beim Gesundheitsamt, der Betrieb erledigt das selbst.

Was Sie melden müssen, wenn Sie krank werden

Auch nach der Belehrung bleiben Pflichten. Treten nach Arbeitsbeginn Gründe für ein Tätigkeitsverbot auf, müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Das bedeutet: sofort, nicht erst nach der Schicht.

Der Arbeitgeber muss dann ebenfalls sofort handeln. Sobald er Anhaltspunkte für einen solchen Grund kennt, muss er die Maßnahmen einleiten, die verhindern, dass sich die Krankheitserreger weiterverbreiten. Für Sie bedeutet das im Ernstfall, dass Sie zunächst nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen.

Wie es für Gäste weitergeht, wenn Essen Erkrankungen auslöst, erklärt der Artikel zur Haftung bei Krankheit nach dem Catering.

Wohin mit der Bescheinigung im Arbeitsalltag

Das Gesetz legt die Aufbewahrung in die Hand des Arbeitgebers. Er bewahrt Ihre Bescheinigung und den letzten Nachweis über die Wiederholungsbelehrung auf. Er hält sie an der Betriebsstätte bereit und legt sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vor.

Arbeiten Sie an wechselnden Orten, etwa bei einem Partyservice, der jede Woche woanders auffährt, genügt eine beglaubigte Abschrift oder Kopie. Das Original muss also nicht mit auf jede Feier.

Verlieren Sie Ihre Bescheinigung oder wechseln den Arbeitgeber, fragen Sie beim Gesundheitsamt nach einer Zweitschrift. Für den Betrieb ist die Bescheinigung nur ein Baustein von mehreren. Wo der Betrieb angemeldet sein muss und welche weiteren Nachweise er führt, lesen Sie im Artikel zu den Hygienenachweisen im Catering.

Häufige Fragen

Wer braucht die Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz?

Jeder, der gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder verkauft und dabei mit ihnen in Berührung kommt, braucht die Bescheinigung vor dem ersten Arbeitstag. Das betrifft Küchenpersonal, Küchenhilfen und Beschäftigte am Buffet. Auch Selbstständige mit eigenem Partyservice brauchen den Nachweis. Ob eine bestimmte Aufgabe im Service darunterfällt, klärt Ihr Gesundheitsamt.

Wie viel kostet die Belehrung beim Gesundheitsamt?

Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest. In den geprüften Beispielen kostet der Termin 14 Euro in Augsburg, 25 Euro in Köln und 26 Euro in der Region Hannover. Fragen Sie vor dem Termin bei Ihrem Amt nach der aktuellen Gebühr und dem Zahlungsweg, denn manche Ämter nehmen nur Bargeld, andere nur Karte.

Kann ich die Belehrung nach Paragraf 43 online machen?

Bei vielen Ämtern ja. In Köln identifizieren Sie sich per Video, sehen einen Film von etwa 20 Minuten und machen einen Test. In Augsburg laden Sie die Bescheinigung nach der Zahlung sofort herunter. Ob Ihr eigenes Gesundheitsamt diesen Weg anbietet, sehen Sie auf dessen Internetseite.

Wie lange gilt die Bescheinigung vom Gesundheitsamt?

Die Bescheinigung selbst läuft nicht ab. Die Region Hannover nennt sie bundesweit und zeitlich unbegrenzt gültig. Wiederkehrend ist eine zweite Pflicht: Ihr Arbeitgeber muss Sie alle zwei Jahre erneut belehren und das dokumentieren. Dafür brauchen Sie keinen neuen Termin beim Gesundheitsamt.

Muss ich die Belehrung bei einem Jobwechsel wiederholen?

Die Bescheinigung des Gesundheitsamts müssen Sie nicht neu holen, denn sie gilt zeitlich unbegrenzt. Ihr neuer Arbeitgeber belehrt Sie nach Arbeitsbeginn und danach alle zwei Jahre und dokumentiert das. Haben Sie Ihre Bescheinigung nicht mehr, fragen Sie beim Gesundheitsamt nach einer Zweitschrift.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Infektionsschutzgesetz, Paragraf 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  2. Belehrungen nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz, Region Hannover, Gesundheitsamt,
  3. Bescheinigung-Belehrung (früher: Gesundheitszeugnis), Stadt Köln,
  4. Lebensmittelbelehrung, Stadt Augsburg,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir lesen die Texte vor der Veröffentlichung. Name, Adresse und Kontaktdaten der Caterer stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Diese Angaben haben den Stand vom 4. Oktober 2026.