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Glossar

LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung)

Die LMIV ist die Verordnung der EU über die Angaben auf Lebensmitteln. Seit Dezember 2014 verlangt sie auch bei offenen Speisen wie am Buffet, dass der Anbieter die 14 wichtigsten Allergene nennt.

Begriff
LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung)
Stand
4. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Auf verpackter Ware stehen die Allergene im Zutatenverzeichnis. Am Buffet gibt es keine Verpackung, deshalb regelt eine deutsche Verordnung, wie der Caterer die Angaben dort machen darf: schriftlich am Gericht, auf einer Karte oder einem Aushang, oder mündlich.

Mündlich ist es nur erlaubt, wenn der Caterer eine schriftliche Liste der Zutaten bereithält, die Gäste und Behörde auf Nachfrage sofort einsehen können.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Kennzeichnung von allergenen Stoffen in der Gastronomie, IHK zu Schwerin,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir lesen die Texte vor der Veröffentlichung. Name, Adresse und Kontaktdaten der Caterer stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Diese Angaben haben den Stand vom 4. Oktober 2026.