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Kita- und Schulverpflegung durch einen Caterer

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Träger wählen einen Kita- oder Schulcaterer, indem sie die gewünschte Leistung genau beschreiben, mehrere Angebote vergleichen und die Kinder probeessen lassen. Ein Schulessen kostet Eltern im Schnitt 3,15 bis 3,31 Euro, ein Kita-Mittagessen rund 2,42 Euro. Die tatsächlichen Kosten liegen höher, die Differenz wird bezuschusst. Als Maßstab dient ein Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.

Elternpreis für ein Schulessen
rund 3,15 bis 3,31 Euro
Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung, Studie 2019, Stand 4. Oktober 2026
Verpflegungsanteil der Eltern in Berliner Kitas
23 Euro im Monat
Land Berlin, Kostenbeteiligung und Zuzahlungen, Stand 26. September 2026
Ausgabetresen einer Schulkantine mit Tabletts, auf denen Gemüse und Nudeln angerichtet sind
Der Ausgabetresen einer Schulkantine mit Tabletts, auf denen Gemüse und Nudeln angerichtet sind. Bild: KI generiert.

Was Eltern für ein Mittagessen zahlen

Der Elternpreis für ein Schulessen liegt an Grundschulen im Schnitt bei 3,15 bis 3,31 Euro. Die tatsächlichen Kosten je Essen sind höher: Sie betragen 5,03 bis 5,57 Euro, je nachdem, ob die Schule selbst kocht, einen Caterer beauftragt oder beides mischt. Die Differenz von 34 bis 43 Prozent wird bezuschusst. Diese Zahlen stammen aus einer Studie von 2019.

Beim Kita-Mittagessen lag der bundesweite Durchschnitt in einer Studie von 2016 bei 2,42 Euro, in Nordrhein-Westfalen bei 2,48 Euro. Die Spannweite reichte von 0,45 bis 5,00 Euro. Berlin verlangt von Eltern, deren Kind ein Mittagessen bekommt, einen Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat. Familien mit gültigem berlinpass-BuT zahlen ihn nicht.

Wie stark die Küchenform den Preis bestimmt, zeigt eine Modellrechnung für 50 Kinder aus der Studie Is(s)t KiTa gut? von 2014, die die Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegeben hat. Sie legt den freiwilligen Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zugrunde und kommt auf 3,64 Euro je Essen bei Warmverpflegung und 4,24 Euro bei einer Frischküche mit 20 Prozent Bio-Anteil. Warmverpflegung heißt, dass der Caterer das Essen fertig gekocht und warm liefert. Cook & Chill heißt, dass es gekocht, gekühlt und vor Ort wieder erhitzt wird. Frischküche heißt, dass in der Einrichtung selbst gekocht wird.

Modellrechnung von 2014 für 50 Kinder: Kosten je Mittagessen nach Küchenform, nach dem Qualitätsstandard berechnet.
KüchenformKosten je Essen
Warmverpflegung3,64 Euro
Cook & Chill3,79 Euro
Frischküche4,08 Euro
Frischküche mit 20 Prozent Bio-Anteil4,24 Euro

In Nordrhein-Westfalen darf der Träger von den Eltern Essensgeld verlangen. Es deckt Lebensmittel, Küchenausstattung, Personal und Betrieb. Für Küchenbau und Ausstattung sorgt der Kita-Träger mit Landes- und Kommunalmitteln. Die vorhandene Küche entscheidet deshalb mit, welche Caterer infrage kommen.

So wählen Träger den Caterer aus

Öffentliche Träger wie eine Kommune müssen bei der Wahl des Caterers das Vergaberecht beachten. Die Vernetzungsstelle NRW nennt das eine gesetzliche Vorgabe. Sie rät zu einem genauen Katalog dessen, was der Caterer leisten soll.

Auch bei einem privaten Vertrag, wie ihn etwa ein Elternverein abschließt, ist ein solcher Katalog angeraten. Er beschreibt die Anforderungen eindeutig und erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Caterer erheblich. Die Stelle bietet dazu eine Checkliste an. Sie deckt Speisen- und Servicequalität, Hygiene und Nachhaltigkeit ab und vergleicht bis zu drei Anbieter.

Fragen Sie in jedem Fall nach einem Besichtigungstermin in der Küche des Anbieters. Wie aufgeräumt eine Produktionsküche ist, sehen Sie eher vor Ort als in einer Bewerbungsmappe. Ein seriöser Betrieb hat damit kein Problem.

Wie Sie eine Anfrage so formulieren, dass mehrere Anbieter dasselbe kalkulieren, erklärt der Artikel Catering-Anfrage und Ausschreibung.

Rechnen Sie außerdem genug Vorlauf ein. Angebote einholen, vergleichen, probeessen und entscheiden kostet Zeit. Ein Wechsel des Caterers mitten im Schuljahr belastet zudem Kinder und Küche. Beginnen Sie die Suche deshalb früh.

Ein Qualitätsstandard legt feste Häufigkeiten fest

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat den Qualitätsstandard für Kitas 2009 im Auftrag des zuständigen Bundesministeriums veröffentlicht und 2020 überarbeitet. Im Oktober 2023 wurden die Standards für Kitas und Schulen erneut aktualisiert. Sie sind freiwillig, also keine gesetzliche Pflicht, und richten sich an Träger, Einrichtungsleitungen, Caterer und Eltern.

Der Standard zählt, wie oft bestimmte Lebensmittelgruppen innerhalb von 20 Verpflegungstagen, also etwa vier Wochen, auf dem Speiseplan stehen. Nach der Fassung von 2020 sind Fleisch- und Wurstgerichte auf 2- bis 4-mal begrenzt, dazu gehört mindestens zur Hälfte mageres Muskelfleisch. Fisch kommt 4-mal vor, Gemüse oder Salat an jedem der 20 Tage. Frittiertes und Paniertes steht höchstens 4-mal auf dem Plan.

Lebensmittelhäufigkeiten in der Fassung von 2020, gezählt über 20 Verpflegungstage. Die Werte gelten für Kita und Schule.
LebensmittelgruppeHäufigkeit in 20 Verpflegungstagen
Fleisch- und Wurstgerichte2- bis 4-mal, mindestens die Hälfte mageres Muskelfleisch
Fisch4-mal, davon mindestens 2-mal fettreicher Fisch
Gemüse und Salattäglich, davon mindestens 8-mal roh
Hülsenfrüchtemindestens 4-mal, zählen zum Gemüse

Die Tabelle zeigt den Stand von 2020. Fragen Sie den Anbieter deshalb, nach welcher Fassung er kocht. Die aktuelle Fassung von Oktober 2023 gibt die Gesellschaft kostenlos als PDF heraus. Ein Angebot, das deutlich vom Standard abweicht, muss kein Ausschlusskriterium sein, gehört aber in jedes Auswahlgespräch.

Wie Eltern bei der Auswahl mitreden können

Es hat sich bewährt, mögliche Anbieter zu einem Probeessen für die Kinder einzuladen. Die Elterninitiative Esskultur rät dazu, dass die Eltern per Stimmzettel abstimmen. Jeder Essensteilnehmer hat dabei eine Stimme pro Essensvertrag. Sie rät dringend davon ab, dass nur der Elternrat allein entscheidet, und empfiehlt, Eltern, Schüler und Pädagogen einzubeziehen.

Fragen Sie als Elternvertretung gezielt nach dem Musterspeiseplan der letzten vier Wochen. Vergleichen Sie ihn mit den Häufigkeiten aus der Tabelle oben. Das ist ein konkreterer Maßstab als ein allgemeines Versprechen von frischer oder gesunder Küche.

Worauf Sie bei der Auswahl eines Caterers ganz allgemein achten sollten, etwa bei Referenzen und Nachweisen, steht im Artikel Catering buchen.

Nehmen Sie ältere Kinder selbst mit ins Gespräch, wenn die Einrichtung das anbietet. Sie merken oft zuerst, ob ein Gericht schmeckt oder nur auf dem Papier gesund klingt. Ihre Rückmeldung ergänzt die formalen Kriterien um eine praktische Sicht.

Häufige Fragen

Wie findet eine Kita oder Schule einen passenden Caterer?

Sie beschreibt die gewünschte Leistung in einem genauen Katalog, holt mehrere Angebote ein und lässt die Kinder probeessen. Öffentliche Träger müssen dabei das Vergaberecht beachten.

Was kostet ein Schulessen für Eltern?

Eltern zahlen an Grundschulen im Schnitt 3,15 bis 3,31 Euro pro Essen. Die tatsächlichen Kosten liegen mit 5,03 bis 5,57 Euro deutlich höher, die Differenz wird bezuschusst.

Was kostet ein Kita-Mittagessen?

Ein Kita-Mittagessen kostete 2016 bundesweit im Schnitt 2,42 Euro, mit einer Spannweite von 0,45 bis 5,00 Euro. In Berlin zahlen Eltern stattdessen einen Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat.

Was schreibt der Qualitätsstandard für Kita-Essen konkret vor?

Nach der Fassung von 2020 stehen in 20 Verpflegungstagen Fleisch 2- bis 4-mal, Fisch 4-mal und Gemüse an jedem Tag auf dem Plan. Im Oktober 2023 wurde der Standard aktualisiert, die aktuelle Fassung gibt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung kostenlos heraus.

Muss ein Kita- oder Schulcaterer den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung einhalten?

Nein, der Standard ist freiwillig. Er richtet sich an Träger, Einrichtungsleitungen, Caterer und Eltern und lässt sich in den Anforderungskatalog einer Ausschreibung übernehmen.

Wer zahlt das Kita- oder Schulessen, wenn eine Familie wenig Geld hat?

Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld zahlen für das gemeinschaftliche Mittagessen nichts, das Bildungspaket übernimmt es. Bei Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig, sonst der Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. DGE-Qualitätsstandards, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE),
  2. Gesunde Ernährung in Kitas nach Qualitätsstandards, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH),
  3. Speisenplanung Mittagessen mit dem DGE-Qualitätsstandard, Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Bayern,
  4. DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen aktualisiert, Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW,
  5. Zahlen, Daten, Fakten zum Schulessen, Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung,
  6. Wer zahlt was in der Kita?, Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW,
  7. Einen Caterer finden, Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW,
  8. Wahl des Essensanbieters, Elterninitiative Esskultur,
  9. Kostenbeteiligung und Zuzahlungen, Land Berlin,
  10. Die Leistungen des Bildungspakets, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir lesen die Texte vor der Veröffentlichung. Name, Adresse und Kontaktdaten der Caterer stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Diese Angaben haben den Stand vom 4. Oktober 2026.