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Ratgeber

Wann ist ein Catering-Angebot verbindlich?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Catering-Angebot ist verbindlich, sobald der Caterer es Ihnen ohne den Zusatz freibleibend schickt. Er ist daran gebunden, bis eine genannte Frist abläuft oder eine angemessene Zeit vergeht. Erst Ihre Annahme macht daraus einen Vertrag. Danach darf der Preis nur mit einer wirksamen Klausel steigen, und nie, wenn die Feier innerhalb von vier Monaten nach der Buchung stattfindet.

Verbotene Preiserhöhung nach Vertragsschluss
innerhalb von 4 Monaten
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 309 Nummer 1, Stand 26. September 2026
Widerrufsrecht bei Catering für ein festes Datum
0 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 312g Absatz 2 Nummer 9, Stand 26. September 2026
Übliche Annahmefrist in Catering-Geschäftsbedingungen
2 Wochen
Exquisit Catering, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 26. September 2026
Handschlag zweier Personen über einem Tisch mit Speisenproben
Ein Handschlag über einem Tisch mit Speisenproben. Bild: KI generiert.

Wann Sie und der Caterer aneinander gebunden sind

Ein Preis auf einer Website oder in einer Broschüre ist noch kein Angebot. Er ist nur eine Einladung dazu, eines abzugeben. Erst wenn der Caterer Ihnen schriftlich einen Preis für Ihr Fest nennt, entsteht ein echtes Angebot. Daran ist er dann gebunden, bis Sie annehmen oder eine genannte Frist verstreicht. Genau das ändert der Zusatz freibleibend: Er erlaubt dem Betrieb, den Preis noch einmal zu ändern, bevor Sie zusagen.

Ohne diesen Zusatz gilt der Preis, wie er im Angebot steht. Sie können ihn einfach annehmen. Mit Ihrer Annahme wird aus dem Angebot ein Vertrag, formlos, auch per E-Mail. Ab diesem Moment gilt ein Festpreis, eine Zahl, die für beide Seiten feststeht. Sie lässt sich danach nicht mehr einfach ändern, weder von Ihnen noch vom Caterer.

Wie lange ein Angebot ohne Frist noch gilt

Nennt der Caterer keine Frist, bindet ihn sein Angebot trotzdem. Es gilt dann nur für eine angemessene Zeit, die sich nach den Umständen richtet, und diese Unschärfe ist unbequem für beide Seiten. Deshalb schreiben seriöse Betriebe eine Frist ausdrücklich in ihr Angebot. Ein echtes Beispiel aus den Geschäftsbedingungen eines deutschen Caterers zeigt das übliche Muster: Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang schriftlich bestätigt.

Antworten Sie später, ist das keine Annahme mehr. Ihre späte Zusage gilt rechtlich als neues Angebot, über das der Caterer erst wieder entscheiden muss. Er kann es ablehnen oder nur zu geänderten Bedingungen annehmen, etwa zu einem inzwischen höheren Preis. Lassen Sie sich deshalb bei jedem Angebot ohne Frist schriftlich bestätigen, bis wann Sie antworten müssen. Verlassen Sie sich nicht auf eine angemessene Zeit, die im Streitfall jede Seite anders auslegt.

Vier Begriffe, die auf einem Catering-Angebot stehen können, und was sie für Sie bedeuten.
BegriffBedeutet für Sie
FestpreisDie Zahl gilt so, wie sie dasteht, auch nach Ihrer Annahme
freibleibend oder unverbindlichDer Caterer darf den Preis vor Ihrer Annahme noch ändern
KostenvoranschlagNur eine grobe Schätzung, kein bindendes Angebot
Angebot mit FristBindet den Caterer nur bis zum genannten Datum

Ob der Preis nach der Buchung noch steigen darf

Nach Ihrer Annahme braucht jede Preisänderung grundsätzlich Ihre Zustimmung. Manche Caterer schreiben sich trotzdem eine Preisanpassungsklausel in die eigenen Geschäftsbedingungen. Ein echtes Beispiel für so eine Klausel: Der Caterer sei zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten erhöhen. Findet Ihr Fest innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss statt, ist eine solche Klausel gegenüber Verbrauchern unwirksam, ganz gleich, wie sie formuliert ist.

Liegt Ihr Fest weiter in der Zukunft, kann die Klausel wirksam sein. Sie muss dann aber fair bleiben. Bei einer deutlichen Erhöhung muss sie Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen, sonst ist sie unwirksam. Ob eine konkrete Formulierung im Einzelfall hält, hängt von ihrer genauen Fassung ab. Lassen Sie sich im Zweifel dazu beraten, statt sich auf das Wort des Betriebs zu verlassen.

Ob Sie nach der Buchung noch zurücktreten können

Bei einer Bestellung im Onlineshop kennen Sie das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Für Catering mit einem festen Veranstaltungstermin gilt diese Frist ausdrücklich nicht. Das gilt selbst dann, wenn Sie per E-Mail oder Telefon gebucht haben. Das Gesetz nimmt Dienstleistungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum ausdrücklich von diesem Recht aus, und die Lieferung von Speisen und Getränken zählt ausdrücklich dazu.

Der Grund dafür ist einfach: Der Caterer plant und kauft für genau Ihren Termin ein. Ein zweiwöchiges Rückgaberecht würde diese Planung unmöglich machen, denn die Ware wäre dann oft schon verdorben oder das Personal schon gebucht. Zurücktreten oder kündigen können Sie trotzdem. Das geht nur eben nicht kostenfrei und nicht nach den Regeln für Online-Bestellungen, sondern nach den Regeln für abgesagte Aufträge. Was eine Absage dann kostet und wie eine Anzahlung dabei behandelt wird, lesen Sie im Artikel zur Anzahlung beim Catering.

Bevor Sie überhaupt so weit sind, lohnt sich ein Blick auf die Fragen, die Sie vor der Zusage klären sollten. Sie reichen von der Referenz bis zum Probeessen und stehen im Artikel Catering richtig buchen.

Häufige Fragen

Ist ein Preis auf der Website des Caterers schon ein bindendes Angebot?

Nein, ein Preis auf einer Website oder in einer Broschüre ist rechtlich nur eine Einladung, ein Angebot abzugeben, kein bindendes Angebot selbst. Bindend wird es erst, wenn der Caterer Ihnen schriftlich einen Preis für Ihr konkretes Fest nennt. Erst ab diesem Angebot gilt die gesetzliche Bindung, nicht schon bei einer allgemeinen Preisliste.

Was bedeutet der Zusatz freibleibend auf einem Catering-Angebot?

Freibleibend bedeutet, dass der genannte Preis nicht endgültig ist und der Caterer ihn vor Ihrer Annahme noch ändern darf. Ohne diesen Zusatz ist ein Angebot dagegen bindend, der Caterer kann sich nicht mehr davon lösen. Nach Ihrer Annahme ist auch ein freibleibender Preis verbindlich, eine Änderung braucht dann wieder Ihre Zustimmung.

Darf der Caterer den Preis erhöhen, nachdem ich zugesagt habe?

Grundsätzlich nein, außer eine wirksame Klausel im Vertrag erlaubt es ausdrücklich. Findet Ihr Fest innerhalb von vier Monaten nach der Buchung statt, ist eine solche Preiserhöhungsklausel gegenüber Verbrauchern unwirksam. Bei Buchungen weiter im Voraus kann sie gültig sein, muss Ihnen dann aber ein Sonderkündigungsrecht bei einer deutlichen Erhöhung einräumen.

Kann ich eine Catering-Buchung wie eine Online-Bestellung widerrufen?

Nein, für Catering zu einem festen Veranstaltungstermin gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ausdrücklich nicht, auch wenn Sie per E-Mail oder Telefon gebucht haben. Der Gesetzgeber nimmt Dienstleistungen mit festem Termin, darunter Speisen und Getränke, von diesem Recht aus. Zurücktreten können Sie trotzdem, nur eben nach den Regeln für abgesagte Aufträge, nicht kostenfrei.

Wie lange bindet mich ein Catering-Angebot, wenn keine Frist genannt ist?

Ohne genannte Frist bindet ein Angebot den Caterer nur für eine angemessene Zeit, die sich nach den Umständen richtet und im Streitfall unklar ist. Antworten Sie zu spät, gilt Ihre Zusage rechtlich als neues Angebot, über das der Betrieb erst wieder entscheiden muss. Lassen Sie sich deshalb bei jedem Angebot eine feste Frist schriftlich bestätigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 145 Bindung an den Antrag, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 148 Bestimmung einer Annahmefrist, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 150 Verspätete und abändernde Annahme, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  5. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 312g Widerrufsrecht, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  6. Preis freibleibend, Bedeutung und Erklärung, MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
  7. Droht bei Preiserhöhung die Kündigung?, catering.de,
  8. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Catering, Exquisit Catering,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir lesen die Texte vor der Veröffentlichung. Name, Adresse und Kontaktdaten der Caterer stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Diese Angaben haben den Stand vom 4. Oktober 2026.