Was eine Anzahlung beim Catering üblicherweise kostet
Eine gesetzliche Obergrenze für die Anzahlung beim Catering gibt es nicht. Jeder Betrieb legt seine Höhe selbst fest, und in der Praxis liegt sie zwischen 20 und 50 Prozent des Auftragswerts. Manche Betriebe verlangen die Summe in einem Schritt bei der Buchung. Andere staffeln sie: einen ersten Teil bei Vertragsschluss, einen zweiten wenige Wochen vor dem Fest, den Rest nach der Veranstaltung. Ein Beispiel aus den Geschäftsbedingungen eines deutschen Caterers zeigt das obere Ende dieser Spanne. Dort werden bei Auftragserteilung 70 Prozent des Auftragswerts fällig. Zahlbar sind sie spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
Wann die Anzahlung fällig wird
Der übliche Zeitpunkt steht im Vertrag, nicht im Gesetz. Häufig wird ein erster Teil direkt bei der Auftragsbestätigung fällig, damit der Termin für Sie reserviert ist. Ein zweiter Teil folgt oft ein bis zwei Wochen vor der Feier, wenn der Betrieb Ware bestellt und Personal einteilt. Den Rest zahlen Sie meist nach der Veranstaltung gegen die Endrechnung.
Bestehen Sie darauf, dass jeder Fälligkeitstermin mit Datum im Vertrag steht, nicht nur als Formulierung wie rechtzeitig vorher. Nur ein konkretes Datum lässt sich später auch belegen, wenn es zum Streit kommt. Fragen Sie zusätzlich, wie Sie zahlen sollen. Eine Überweisung auf das Geschäftskonto des Betriebs lässt sich im Zweifel leichter nachweisen als eine Barzahlung ohne Quittung. Bei einer sehr hohen Anzahlung von 70 Prozent oder mehr lohnt sich zusätzlich die Frage, warum der Betrieb so viel so früh braucht. Ein üblicher Grund ist der Einkauf teurer Zutaten oder gemieteter Technik im Voraus.
Was passiert, wenn der Betrieb insolvent wird
Wird der Caterer nach Ihrer Anzahlung insolvent, entscheidet allein der Insolvenzverwalter, ob er Ihren Auftrag noch erfüllt. Eine automatische Rückzahlung gibt es nicht. Fordern Sie ihn deshalb schriftlich auf zu erklären, ob er liefert. Wer der Insolvenzverwalter ist, finden Sie über die amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts auf insolvenzbekanntmachungen.de. Lehnt der Verwalter ab oder antwortet nicht, bleibt Ihnen nur, Ihre Forderung schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Erfolgsaussichten sind dabei begrenzt. Je nach Überschuldungsgrad des Betriebs ist oft nur eine geringe Erstattung realistisch, häufig zwischen 10 und 15 Prozent Ihrer Anzahlung. Reichen die Mittel nicht einmal für die Verfahrenskosten, wird gar kein Insolvenzverfahren eröffnet, und Ihre Forderung bleibt uneinbringlich.
- Zahlen Sie nie die gesamte Summe im Voraus, sondern nur den vereinbarten Anzahlungsanteil, den Rest erst nach der Feier.
- Fragen Sie bei einer hohen Anzahlung nach einer Bankbürgschaft, die im Insolvenzfall für Ihr Geld einsteht.
- Prüfen Sie vor der Buchung, ob der Betrieb schon lange am Markt ist und ob es aktuelle, unabhängige Bewertungen gibt.
- Bestehen Sie auf einer Rechnung mit Kontodaten des Unternehmens, nie auf eine Privatperson.
Wie Sie die Anzahlung im Vertrag richtig absichern
Klären Sie vor der Unterschrift vier Punkte, die später über Ihr Geld entscheiden. Erstens, wie hoch die Anzahlung ist und in welchen Schritten sie fällig wird. Zweitens, was mit ihr passiert, wenn Sie selbst die Feier absagen, üblich ist eine Verrechnung mit den ersparten Kosten des Betriebs. Drittens, ob sie bei einer Verlegung des Termins erhalten bleibt. Viertens, auf welches Konto Sie zahlen und ob die Rechnung auf den Namen des Unternehmens ausgestellt ist.
Was eine Absage der Feier durch Sie selbst konkret kostet, hängt vom Zeitpunkt und vom Vertrag ab. Die Einzelheiten dazu und wie eine Stornostaffel in den Geschäftsbedingungen geprüft wird, stehen im Artikel zum Hochzeitscatering planen. Ob das Angebot, auf dem Ihre Anzahlung beruht, überhaupt schon bindend war, lesen Sie unter Wann ein Catering-Angebot bindend ist.
Häufige Fragen
Wie viel Anzahlung ist beim Catering üblich?
Üblich sind 20 bis 50 Prozent des Auftragswerts, eine gesetzliche Obergrenze gibt es dafür nicht. Die genaue Höhe und die Fälligkeitstermine legt jeder Betrieb selbst in seinem Vertrag fest. Bestehen Sie darauf, dass jeder Termin mit einem konkreten Datum im Vertrag steht, nicht nur als vage Formulierung.
Bekomme ich meine Anzahlung zurück, wenn der Caterer insolvent wird?
Nicht sicher und selten vollständig. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob Ihr Auftrag noch erfüllt wird, andernfalls müssen Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Realistisch ist danach oft nur eine Erstattung von 10 bis 15 Prozent, in ungünstigen Fällen bleibt die Forderung ganz uneinbringlich.
Was ist der Unterschied zwischen Anzahlung und Abschlagszahlung?
Eine Anzahlung zahlen Sie im Voraus, bevor der Caterer überhaupt geleistet hat, sie ist frei vereinbart und sichert ihm die Buchung. Eine Abschlagszahlung deckt dagegen eine bereits erbrachte Teilleistung ab und ist gesetzlich geregelt. Bei einem Catering für ein einzelnes Fest ist praktisch immer die Anzahlung gemeint.
Kann ich verlangen, dass die Anzahlung durch eine Bürgschaft abgesichert wird?
Verlangen können Sie es, ein Anspruch darauf besteht aber nicht automatisch, der Betrieb muss zustimmen. Bei einer hohen Anzahlung ist die Frage trotzdem berechtigt: Eine Bankbürgschaft würde im Insolvenzfall für Ihr Geld einstehen. Lehnt ein Betrieb das grundlos ab, ist das ein Warnsignal, besonders bei einer sehr hohen Anzahlungsforderung.
Wie lange kann ich eine nicht zurückgezahlte Anzahlung noch einfordern?
Regulär drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist. Das gilt, solange der Betrieb nicht insolvent ist, bei einer Insolvenz gelten eigene Fristen für die Anmeldung zur Insolvenztabelle. Warten Sie mit der Forderung nicht zu lange, weil Nachweise wie Mails und Quittungen mit der Zeit schwerer zu beschaffen sind.
