Wie viel Trinkgeld beim Catering üblich ist
Trinkgeld für Catering-Personal ist keine Pflicht. Es ist eine freiwillige Anerkennung für einen Einsatz, der über das übliche Maß hinausgeht, kein fester Bestandteil der Rechnung. Ohne besonderen Anlass verzichten die meisten Gastgeber ganz darauf, und niemand am Buffet erwartet es stillschweigend.
Wollen Sie trotzdem etwas geben, sind zwei Rechenwege verbreitet: 5 bis 10 Prozent auf den Serviceanteil der Rechnung, oder 10 bis 30 Euro pro eingesetzter Servicekraft. Die genaue Höhe richtet sich nach Teamgröße und Einsatzdauer. Bei einer langen Feier bis spät in die Nacht oder bei einem besonders flexiblen Team darf der Betrag am oberen Ende dieser Spanne liegen. Wer vorausplanen will, veranschlagt 2 bis 4 Prozent des gesamten Feierbudgets als eigene Position für Trinkgeld, inklusive eines kleinen Puffers für unerwarteten Mehraufwand.
Was eine Servicepauschale abdeckt
Eine Servicepauschale ist der Teil des Angebots, der die Arbeit des Personals bezahlt: Löhne, Sozialabgaben, Planung, Anfahrt und die Organisation rund um den Einsatz. Sie steht als eigene Position auf dem Angebot und ist Teil des vereinbarten Preises, keine Zugabe. Fragen Sie deshalb schon bei der Buchung nach, ob diese Position bereits enthalten ist. Die zwölf Fragen, die Sie vor jeder Zusage klären sollten, stehen im Artikel Catering buchen.
Weil die Servicepauschale die Grundleistung bezahlt, ersetzt sie kein zu niedriges Gehalt und ist kein verstecktes Trinkgeld. Ein Caterer, der sie ausweist, kalkuliert damit sein Personal fair, statt auf die Großzügigkeit der Gäste zu hoffen. Für Sie als Gastgeber bedeutet das: Mit der Pauschale haben Sie die Servicearbeit bereits vollständig bezahlt.
Warum beides zusammen selten nötig ist
Servicepauschale und Trinkgeld schließen sich nicht aus, aber sie beantworten unterschiedliche Fragen. Die Pauschale bezahlt die vereinbarte Grundleistung, das Trinkgeld würdigt etwas, das darüber hinausging: eine spontane Planänderung, ein Team, das bei Regen improvisiert hat, oder besonders aufmerksamer Umgang mit Ihren Gästen.
Steht keine Servicepauschale im Angebot, tragen Sie mit einem Trinkgeld stattdessen einen Teil der Servicearbeit direkt bei. In diesem Fall ist es eher Erwartung als Kür, gerade bei kleineren Betrieben ohne festes Serviceentgelt. Fragen Sie im Zweifel direkt beim Caterer nach, wie sein Personal bezahlt wird, dann wissen Sie, woran Sie sind.
Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Holen Sie das Essen selbst ab oder liefert der Caterer nur an, entfällt Servicearbeit fast vollständig, und eine Pauschale dafür wäre unpassend. Bedienen dagegen mehrere Servicekräfte den ganzen Abend Ihr Buffet, Ihre Getränke und Ihren Abbau, ist eine Servicepauschale im Angebot der Normalfall. Zusätzliches Trinkgeld bleibt dann die Ausnahme für einen besonderen Eindruck.
| Merkmal | Trinkgeld | Servicepauschale |
|---|---|---|
| Freiwilligkeit | Freiwillig, keine Pflicht | Vertraglich vereinbart, Teil des Preises |
| Steuerliche Behandlung | Steuerfrei bei persönlicher Übergabe | Steuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohn |
| Wer die Höhe festlegt | Der Gast, nach eigenem Ermessen | Der Caterer, schon im Angebot |
| Üblicher Zeitpunkt | Am Ende der Feier, direkt ans Personal | Mit der Schlussrechnung an den Betrieb |
Warum Trinkgeld steuerfrei bleibt, die Pauschale nicht
Trinkgeld bleibt für das Personal in unbegrenzter Höhe steuerfrei, wenn Sie es freiwillig und zusätzlich zur eigentlichen Rechnung geben. Das gilt auch, wenn der Betrieb das Geld nur sammelt und an das Team weitergibt. Steuerpflichtig wird es, wenn die Zahlung vereinbart ist oder der Betrieb selbst zahlt.
Genau das unterscheidet Trinkgeld von der Servicepauschale. Die Pauschale ist vertraglich vereinbart, kein Gast entscheidet freiwillig darüber, und sie fließt zunächst an den Betrieb, nicht direkt an die einzelne Servicekraft. Deshalb ist sie für das Personal steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, während echtes Trinkgeld es nicht ist.
Wie diese Unterscheidung auf Ihrer eigenen Rechnung wirkt, etwa wenn Sie Catering für eine Firmenfeier buchen, lesen Sie im Artikel Catering von der Steuer absetzen.
Häufige Fragen
Muss ich Trinkgeld geben, wenn im Angebot schon eine Servicepauschale steht?
Nein, eine ausgewiesene Servicepauschale deckt die vereinbarte Arbeit des Personals bereits ab. Trinkgeld bleibt dann freiwillig und honoriert nur einen Einsatz, der über die vereinbarte Leistung hinausging. Die meisten Gastgeber geben in diesem Fall nur bei einem besonders positiven Eindruck zusätzlich etwas.
Wie viel Trinkgeld ist beim Catering ohne Servicepauschale üblich?
Üblich sind 5 bis 10 Prozent auf den Serviceanteil der Rechnung oder, alternativ, 10 bis 30 Euro je eingesetzter Servicekraft. Bei langen Einsätzen bis spät in die Nacht oder besonders hohem Aufwand darf der Betrag am oberen Ende dieser Spanne liegen. Wer vorausplant, veranschlagt zusätzlich 2 bis 4 Prozent des Gesamtbudgets der Feier für Trinkgeld.
Darf ich Trinkgeld direkt dem Servicepersonal geben statt dem Caterer?
Ja, Sie dürfen Trinkgeld direkt dem Servicepersonal geben, und das ist der einfachste Weg. Steuerfrei bleibt es aber auch, wenn der Caterer das Trinkgeld nur sammelt und an das Team weitergibt. Steuerpflichtig wird es erst, wenn der Betrieb selbst zahlt oder die Zahlung vertraglich vereinbart ist.
Ist Trinkgeld für Catering-Personal steuerfrei?
Ja, Trinkgeld für Catering-Personal bleibt in unbegrenzter Höhe steuerfrei, wenn Sie es freiwillig und zusätzlich zur Rechnung geben. Ist eine Zahlung dagegen vertraglich vereinbart, behandelt das Finanzamt sie wie gewöhnlichen Arbeitslohn. Die Höhe allein spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle.
Was unterscheidet die Servicepauschale vom Trinkgeld?
Die Servicepauschale ist ein fester, vertraglich vereinbarter Teil des Angebots und damit steuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohn für das Personal. Trinkgeld ist dagegen freiwillig, kommt zusätzlich zur Rechnung und bleibt bei persönlicher Übergabe steuerfrei. Beide Positionen bezahlen also unterschiedliche Dinge und schließen sich nicht gegenseitig aus.
